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Der Fund der Negauer Helme aus der Perspektive „Central – Provincial“
Die Vorgeschichte zum k. k. Hofkanzleidekret vom 5. März 1812 zur Einlieferung aller Altertümer anhand der zeitgenössischen Schriftquellen
Die Entdeckung eines Depotfunds hallstattzeitlicher Bronzehelme im November 1811 bei ˇZenjak (Slowenien) fällt in eine Umbruchszeit staatlicher Regelungen zum Schutz archäologischer Funde in der Habsburgermonarchie. Die sogenannten Negauer Helme wurden noch vor dem 4. März 1812 vom Landesmuseum Joanneum in Graz erworben, mussten jedoch schon im folgenden Monat an das Münz- und Antikenkabinett in Wien abgetreten werden. Es kann gezeigt werden, dass die Negauer Helme damals nicht unter den Schatzbegriff gemäß § 398 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches fielen und diese bislang nicht beachtete Fundkategorie den Anstoß für das Hofkanzleidekret vom 5. März 1812 gab, das die älteren ausschließlich Münzfunde betreffenden Dekrete auf sämtliche Altertümer mit Meldepflicht und Vorkaufsrechts durch das Münz- und Antikenkabinett in Wien erweiterte. Die Abgabe der Helme erfolgte aufgrund eines Hofkanzlei-Präsidialschreibens vom 13. Februar 1812, das heißt im Zuge einer Enteignung infolge einer Allerhöchsten Entschließung. In diesem Vorgehen lässt sich deutlich die zentrale Position der kaiserlichen Sammlung in Wien gegenüber provinzialen altertumskundlichen Bestrebungen in den Ländern der Monarchie aufzeigen.