Zitationsvorschlag
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Identifier (Buch)
Veröffentlicht
Kunsthistorische Publikationen und Bildrechte zwischen dem BGH-Urteil zu Museumsfotos (2018) und der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790
Alte Probleme, neue Entwicklungen
Seit 1907 sind in Deutschland Fotografien als „Lichtbilder“ rechtlich geschützt, einschließlich fotografischer Reproduktionen von Kunstwerken. Unter dem seit 1966 geltenden Urheberrechtsgesetz (UrhG) hat sich das im Ergebnis nicht geändert. In seinem Urteil von Dezember 2018 (Museumsfotos) hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Rechtslage bestätigt. An fotografischen Reproduktionen gemeinfreier Kunst besteht ein eigener Lichtbildschutz. Als Ausgleich hat der BGH den Anwendungsbereich für das (eigentlich nur auf Abbildungen noch geschützter Werke anwendbare) Zitatrecht erweitert und auf Abbildungen gemeinfreier Werke übertragen. Der BGH hat außerdem bestätigt, dass Museen Fotografierverbote in ihren Sammlungen anordnen und durchsetzen dürfen. Die 2019 verabschiedete Richtlinie (EU) 2019/790, die bis zum Sommer 2021 umgesetzt werden muss, wird den Lichtbildschutz einschränken und zur freien Nutzung von Reproduktionen gemeinfreier Werke führen – eine Ausnahme für Abbildungen dreidimensionaler Werke und Bauten, da diese Fotografien ihrerseits geschützte Werke darstellen, bleibt abzuwarten.
Schlagworte:
Bildrechte, Fotografierverbot, Geisteswissenschaften, Lichtbildschutz, Museumsfotos, Museumssammlungen, Open Access, Open-Access-Books, Open-Access-Monografien, Open Data, Open Science, Reproduktionsfotografie, Social Media
Grischka Petri ist Kunsthistoriker und Jurist. Forschungsschwerpunkte: Kunst des 19. Jahrhunderts, Kunstgeschichte Großbritanniens, Druckgrafik, Urheberrechtsgeschichte, historische Kunstmarktforschung, Kunstrecht, Ikonologie der Elasmobranchii.
https://orcid.org/0000-0002-2548-449X