Herbert, Lukas Ruprecht
Die akademische Gerichtsbarkeit der Universität Heidelberg: Rechtsprechung, Statuten und Gerichtsorganisation von der Gründung der Universität 1386 bis zum Ende der eigenständigen Gerichtsbarkeit 1867
Von der Gründung der Universität bis ins ausgehende 19. Jahrhundert existierte in Heidelberg eine akademische Gerichtsbarkeit. Bekanntestes Relikt ist heute der Karzer, das Studentengefängnis. Allerdings waren der akademischen Gerichtsbarkeit nicht nur Studenten unterworfen, sondern auch Professoren, Hausangestellte von Universitätsmitgliedern und bestimmte Handwerker. Zuständig für alle Rechtsgebiete, waren die Fälle, die vor dem akademischen Gericht verhandelt wurden, vielfältig und die Kompetenzen durchaus weitreichend. Mindestens in einem Fall verhängte das Gericht die Todesstrafe.